Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.) Verkauf und Einbau von genormten Fertigbauteilen
2.) Beteiligung -gleichgültig in welcher Rechtsform- an Industrie- und Handelsunternehmen, auch die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes der unter 1. genannten Art
3.) Jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.