Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von Systemen der Haustechnik für Gebäude aller Art; - in der Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere der Übernahme der Wartung, Pflege, Entwicklung und Beschaffung von Hard- und Software; - im Groß- und Einzelhandel mit und dem Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von mechanischen und elektronischen Erzeugnissen jeglicher Art; - der gewerbsmäßigen Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs; - in der Beratung (Consulting) auf dem Gebiet der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Ausgenommen sind solche Geschäfte und Tätigkeiten, für die eine besondere Erlaubnis erforderlich ist und soweit diese im Einzelfalle nicht vorliegt.