Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, der Bau, der Erwerb, die Finanzierung, die Eigenkapitalbeschaffung, die Verwaltung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung und/ oder Erzeugung vornehmlich regenerativer Energien für die Gesellschaft oder für Dritte sowie der Verkauf und/ oder Vermietung bzw. Verpachtung der betriebsbereiten Anlagen und/ oder die Veräußerung der erzeugten Energien, ferner die kaufmännische und finanzielle Beratung von anderen Unternehmen vornehmlich der Umweltbranche und deren Geschäftsführung sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Die Gesellschaft kann sich dazu Dritter bedienen. Die Gesellschaft betriebt keine Bankgeschäfte und erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne des § 32 Abs. 1 KWG.