Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verkauf von Autozubehör, Industrieverpackung, Import von Metallrohstoffen sowie die Herstellung und der Export und Online-Handel von Kunst- und kunstgewerblichen Gegenständen, Baustoffhandel, Bauunternehmungen im Bereich der Wärmedämmung und Fassadensanierung, der Renovierung im Innen- und Außenbereich, der Errichtung, dem Ausbau, der Sanierung und Modernisierung einschließlich des Trockenbaus