Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (23 UStDV), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten i.S.v. § 52 Abs. 2 Ziff. 9 der Abgabenordnung sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 der Abgabenordnung.