Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die schlüsselfertige Erstellung von Infrastrukturprojekten sowie von Beteiligungen an solchen Projekten und der Vertrieb von derartigen Beteiligungen, die Entwicklung und die Herrstellung von Stahlkomponenten für den Anlagenbau, die außerhalb des Bundesgebietes erfolgen sowie der Handel mit solchen Komponenten.