Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Entwicklung und Vermarktung von ITLösungen, Webhosting, Webdesign, Automatisierung von Geschäftsprozessen auf Basis des freien Betriebssystems Linux und weiteren "Open Source" Softwareprojekten und sonstige damit verbundene Beratungs- bzw. Consultingleistungen sowie der Handel mit Waren im Internet, allgemeine Beratung und Dienstleistung und der Betrieb eines Versandservice sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.