Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Qualitätsmanagement, Begutachtung, Vertrieb, Beratung sowie Wartung und Service von medizinischen Apparaten und Instrumenten; medizinische Rehabilitation; Labor- und Praxisbedarf; biomedizinische Technik, Produkte und Instrumente; Medikamente und Mineralienprodukte sowie Nahrungsergänzungsmittel; Ausrüstung von Krankenhäusern und Laboren; IT- und Systemadministratortätigkeit; gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung; Import und Handel von Lebensmitteln; Transport, Logistik und Montage; Spedition und Verschiffung.