Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Personalgestellung zur Durchführung ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege hilfsbedürftiger Personen innerhalb der Organschaft. Daneben kann die Gesellschaft als Hilfsperson i.S. des § 57 Abgabenordnung im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung unter Beachtung der satzungsgemäßen Zwecke der Egestorff-Stiftung-Altenheim für diese tätig werden.