Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Fort- und Weiterbildung sowie die Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen und der Betrieb von Schulungs- und Übungswerkstätten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrs- und Logistikgewerbes, sowie in Berufen, die dem Arbeitsmarkt dienlich sind einschließlich der Fahrzeugtechnik, der Herausgabe von Lehrmaterialien, Fachbüchern und Informationsschriften, die Betreibung einer Fahrschule sowie Information und Beratung auf diesen Gebieten.