Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Management, und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im Chemiesektor und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Weiterhin ist der Unternehmensgegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere: der Erwerb von unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Bebauung, der Erwerb von bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Verwaltung, Vermietung und Verwertung des Grundbesitzes und grundstücksgleichen Rechten.