Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen für eigene und für fremde Rechnung, die Übernahme der persönlichen Haftung in Handelsgesellschaften, die Erbringung von Zentralfunktionen und Dienstleistungen für mit der Gesellschaft und deren Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen und Dritte sowie die Durchführung aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte.