Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Der Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Leistungen und Waren der Industrie und des Handwerks aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren, insbesondere von Lederwaren, Kosmetikartikel, Elektroartikel und Haushaltwaren; Forschung und Entwicklung im Bereich der Natur-Ingenieur-Agrarwissenschaften und Medizin; Innovationsentwicklung im Konsumgüterbereich; Materialprüfung und Prototypenbau