Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Aufnahme von Beteiligungen jeglicher Art und an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters an Kommanditgesellschaften, insbesondere an der neu zu gründenden K & Kinder Immobilien GmbH & Co. KG.