Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertrerer eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Geschäftsbeteiligungen aller Art sowie die Übernahme der Komplementärstellung in noch zu gründenden Kommanditgesellschaften nebst Übernahme der Geschäftsführung in diesen Kommanditgesellschaften sowie die Erbringung von Vertriebs-, Planungs-, Verwaltungs- und Beratungsleistungen dieser, sowie im Bereich des Anlagenbau- und der Automatisierungstechnik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.