Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb, Vermietung und Aufstellung von Kaffeemaschinen, Getränke- und Verpflegungsautomaten aller Art sowie deren Wartung und Reparatur. Weiter der Vertrieb von Zubehör, Kaffee, Kaffeemühlen, Wasserfiltern sowie Reinigungsmitteln und Pflegeprodukten für Kaffeemaschinen. Zudem der Betrieb von Einrichtungen der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, die zur Versorgung mit warmen und kalten Mahlzeiten geeignet sind. Gleichfalls kann die Gesellschaft den Handel mit Produkten aller Art betreiben, die zur Versorgung derartiger und ähnlicher Einrichtungen geeignet sind.