Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, einzelne Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten sowie Rechtsgeschäfte als Vertreter einer anderen gemeinnützigen Organistion abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen abzuschließen
Gegenstand
Ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten einschließlich der selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und Nr. 2 der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist auch die Weitergabe von Mitteln für den Caritasverband Bremen e. V. zur Verwirklichung dessen steuerbegünstigter Zwecke gemäß § 58 Nr. 1 AO.