Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere derer aus dem Bereich der Gastronomie; die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie die Erstellung technischer Planungen, insbesondere Licht-, Beschallungs- und Bühnenkonzepte, ferner der Betrieb von Gaststätten, Discotheken und Spielhallen sowie die Vermittlung von Sportwetten