Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die schlüsselfertige Erstellung von Infrastrukturprojekten sowie Beteiligungen an solchen Projekten und der Vertrieb von derartigen Beteiligungen, die Entwicklung und die Herstellung von Stahlkomponenten für den Anlagenbau, die außerhalb des Bundesgebiets erfolgen soll sowie der Handel mit solchen Komponenten.