Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass ein Geschäftsführer die Gesellschaft nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer vertreten darf. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Genehmigungsfreie Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudeinnenreinigung und Gebäudeaußenreinigung, Entrümpelungen, Teppichreinigung, Hausmeisterdienstleistungen.