Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertrer eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung sowie die Haftungsübernahme und Geschäftsführung von Firmen, Firmenbeteiligungen und Immobilien; der Im- und Export, der Handel und die Vermittlung sowie Herstellung von dekorativen, technischen oder funktionalen Produkten zur Ausstattung von Gebäuden und Fahrzeugen, sowie Zubehörmaterial für die vorgenannten Erzeugnisse und Beratung über deren Einsatz.