Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Angebot von Festnetz-Übertragungswegen für Internet-Service-Provider (ISP), insbesondere Electronicdata Interchange (EDI), Fernwirkdienste sowie der Netzbetrieb für geschlossene Benutzergruppen (GBG) einschließlich der Erbringung allgemeiner Telekommunikationsdienstleistungen mit der Besonderheit der Zusammenschaltungsdiensten zwischen Netzen verschiedener Netzbetreier und Netzzugangsdiensten, z. B. von Mailboxbetreibern, Onlinedienstanbietern und ISP. Das Angebot von satellitengestützten Übertragungswegen auf der Basis angemieteter Intercarrierverbindungen. Der Gegenstand ist ferner: Beratung von dienstleistungsorientierten Unternehmen insb. im Bereich Marketing und Vertrieb, Planung, Entwicklung und auch Durchführen von Marketing- und Werbemaßnahmen (auch) für Dritte, Vermarktung von Online-Produkten, beratende und organisatorische Tätigkeiten insbesondere im Bereich der Strukturierung von Prozessen und Systemen.