Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Geotechnische und altlastenspezifische Labor- und Felduntersuchungen, der Bau von Deponien sowie die industrielle Aufbereitung und Verbesserung mit anschließender Verwertung und Vermarktung von Flächen, Böden, Schlacken, Gewässersedimenten und sonstigen Stoffen, die Beratung im Zusammenhang mit Umweltschutz und Landschaftspflege, die Herstellung von sowie der Handel mit diesbezüglichen organischen Bedarfsartikeln sowie die Durchführung aller damit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Ingenieurdienstleistungen und Geschäfte.