Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Industrieersatzteilen, Industrieanlagen und Investitions- und Verbrauchsgüter aller Art, insbesondere aus dem Bereich Energie- und Umwelttechnik, Fördertechnik, Hochtemperaturtechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, Speditionsdienstleistungen, sowie Beratungstätigkeiten und jegliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handelsbetrieb.