Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verkauf und Vertrieb von Ausrüstung und Schiffen für die Nassausbaggerung sowie Tiefseebergbauindustrie, Bau- und Hochsee-Arbeiten, der Verleih von Ausrüstung für Bau- und Hochsee-Arbeiten und die Lieferung von Ersatzteilen sowie Dienstleistungen hinsichtlich jeder der vorstehenden Tätigkeiten, einschließlich - jedoch nicht beschränkt auf - Instandsetzung, Instandhaltung, Beratung;
Erwerb, Verwaltung und Verfügung über Eigentum, gewerbliche Schutzrechte und Rechte am geistigen Eigentum einschließlich in Registern eingetragenes Eigentum (Schiffe, Immobilien und Luftfahrzeuge).