Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Der Betrieb eines Gewerbes, dessen Gegenstand gerichtet ist auf die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie- und Handelsunternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung in diesen Unternehmen und jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.