Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Jegliche Art von Bauarbeiten, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, die Herstellung von und der Handel mit jeglicher Art von Geräten, Materialien, Baumaterialien und Produkten, mit direktem oder indirektem Bezug zu dem Unternehmensgegenstand, sowie die Nutzung von Sägemühlen, Sandgruben und Steinbrüchen, Ziegeleien und ähnlichen Anlagen sowie jede Art von Tätigkeit mit Bezug zu Architektur und Bauausführung.