Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die An- und Vermietung von Gewerbeflächen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb von gewerblichen Räumen sowie die Beratung anderer Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Arzneimittel- und Drogeriewarenhandels tätig sind, außerdem der Ankauf sowie der Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über Büromöbel, technische Ausrüstungen aller Art und Kraftfahrzeuge.