Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.) Die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung. 2.) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Pflege und weitere vergleichbare Dienstleistungen im häuslichen und/oder ambulanten Bereich und die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personal, Mitarbeitern und pflegenden Angehörigen durch Seminare und Kurse.