Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Beratung und Dienstleistung im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere Gefahrgut, Arbeitssicherheit und Abfall, Durchführung von Unterweisungen, Handeln und Vermitteln von Abfällen, sowie alle sonstigen Dienstleistungen, die mit den vorgenannten in Zusammenhang stehen, ferner die Vermietung von Wohnmobilen sowie alle Tätigkeiten und Dienstleistungen, die hiermit zu tun haben.