Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Die Beratung und der Verkauf von Handelswaren aller Art, insbesondere Parkett, Terrassendielen sowie allen weiteren Holz- und Baustoffen und Zubehör sowohl stationär als auch über das Internet, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel, Speditions- und Logistikdienstleistungen, Planung und Beratung, Montagen und Produktion von Holz und Holzfertigwaren sowie anderen Baustoffen und Möbeln.