Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Der Handel mit, die Vermittlung, die Vermarktung und der Export von zum Recycling geeigneten Abfallstoffen, insbesondere Kunststoffabfällen, wobei die Gesellschaft Geschäfte aller Art abschließen darf, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen.