Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Übernahme von Hausverwaltungen nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, die Verwaltung von Mietwohnungen für den Eigentümer, die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und gewerbliche Räume sowie die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen sowie artverwandte Geschäfte; der Hausmeisterdienst in Form von Treppenhausreinigung nach Hausfrauenart, Ausführung von Kleinreparaturen, die nicht der Handwerksordnung unterliegen, verlegen von Teppich, Laminat und Parkettböden.