Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer und Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sind, können von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit und die Montage von Fenstern, Türen, Sonnenschutzsystemen sowie allgemein Bauelementen als Hauptzweig; ferner der Handel mit Industriegütern (Maschinen, Ersatzteilen), die Vermietung von Aufliegern und Sattelzugmaschinen, der Industrieservice, die Industrieberatung sowie die Technologieberatung.