Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Förderung der Jugend-und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung sowie die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Zum Wohle und Schutz von Kindern möchte die Gesellschaft die öffentliche Meinung im Sinne eines bevölkerungsnahen Kinderschutzes beeinflussen und Anregungen im sozial-und familienpolitischen Bereich geben, sowie die Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen fördern, die inhaltlich ähnliche Ziele verfolgen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
*persönliche Beratung von Kindern,Jugendlichen und Eltern sowie weitere Familienangehöriger.
*persönliche Beratung in Erziehungsfragen bezgl. der körperlichen,geistigen und charakterlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen,mündigen Menschen
*Förderung und Beratung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
*persönliche Fachberatung von Multiplikatoren
*die Schaffung von vereinfachten Zugängen und Orientierungshilfen zu weiteren unterstützenden Angeboten.
*eine Öffentlichkeitsarbeit, die das soziale Klima hinsichtlich des Gesellschaftszwecks positiv beeinflusst.