Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Lieferung von Texten, Textdienstleistungen, Marketing - und PR-Dienstleistungen aller Art für Agenturen oder Direktkunden sowie alle weiteren Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck - auch mittelbar - zu dienen geeignet sind, insbesondere die Verwaltung von Gesellschaften und das Halten von Beteiligungen.