Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Schulung privatwirtschaftlicher Unternehmen, von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie von deren Unternehmen. Die Beratung umfaßt insbesondere die betriebswirtschaftliche, die organisatorische, die Personalberatung sowie die Kommunalberatung mit Ausnahme der Tätigkeiten, für die eine besondere Erlaubnis erforderlich ist.