Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften, die Förderung des jeweiligen Unternehmenszwecks der verbundenen Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.
Gegenstand der Gesellschaft ist weiter die Förderung von Entwicklungen innovativer Produkte zur Digitalisierung, die Schaffung von Vertriebsstrukturen und Repräsentanzen sowohl für eigene als auch für fremde Produkte sowie die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen, die mit den vorstehenden Gesellschaftszwecken in Zusammenhang stehen.