Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Übernahme von Dienstleistungen, wie z.B. die Bewirtschaftung von Küchen, die Speisenzubereitung und die Speisenverteilung sowie nicht genehmigungspflichtige Hol- und Bringdienste für Speisen, Getränke und Material; das Bewirtschaften von Cafeterien für Besucher und/oder Beschäftigte und die Bewirtschaftung von Kiosken, die Unterhalts- und Glasreinigung sowie Dienstleistungen, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Arbeiten ergeben.