Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Gruppenholding, d. h., der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere von mehrheitlichen Beteiligungen, deren Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben und Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen auch über typische Gesellschafterfunktionen hinaus, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.