Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die entgeltliche Erbringung von Management- und Beratungs- sowie Geschäftsführungsleistungen. Die Existenzgründungs- und Unternehmensberatung sowie die Beratung zur Unternehmens- und Produktentwicklung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gründung und Übernahme von Distributions- und Handlungsvertretungen sowie die Errichtung von Repräsentanzen für Marken und Produkte jeder Art. Die Erbringung von in diesem Zusammenhang entstehenden Organisationsaufgaben und Organisationsleistungen für Unternehmen, Marken und Produkte. Die Beratung und Entwicklung von Software und Applikationen aller Art sowie der dazugehörige Support, Betrieb und Vertrieb. Die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten aller Art auf dem Gebiet des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der IT-Sachverständigentätigkeit sowie von IT-gutachterlichen Tätigkeiten.