Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) die Verwaltung von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin in Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG
b) alle sonstigen, mit dem vorgenannten Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte aller Art.