Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Genehmigungsfreie Dienstleistungen im Bereich Gestaltung, Aufbau und Nutzerführung von Websites (Webdesign), der genehmigungsfreie Handel mit Waren und das Angebot von Dienstleistungen im Internet, der Betrieb von Informations- und Preisvergleichsportalen im Internet, jeweils einschließlich aller hiermit unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehender Tätigkeiten.