Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung im Zusammenhang mit Merger & Acquisitions, der Restrukturierung von Unternehmen, der Optimierung betrieblicher Abläufe, der Existenzgründung, der Einführung betrieblicher Controlling- und Risikomanagementsysteme, der Unternehmensfinanzierung und der Finanzkommunikation sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, soweit keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erfolgen.