Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft stets allein vertritt. Der Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Serviceleistungen aller Art für die Betreiber von Krankenhäusern und deren Einrichtungen, wie zum Beispiel die Erbringung von Reinigungsleistungen, die Erbringung von Hauswirtschaftlichen Leistungen, die Erbringung von Verpflegungsleistungen, die Bewirtschaftung von Cafeterien, Leistungen auf dem Gebiet der Haus- und Betriebstechnik.