Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Dämmstoffen und Isolationsmaterial sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Der Gesellschaftszweck wird nur insoweit verfolgt, als hierzu eine besondere gesetzliche Erlaubnis oder Zulassung nicht erforderlich ist, bzw. diese vorliegt.