Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Der Inkasso Service (Einzug von außergerichtlichen Forderungen sowie die Überwachung von titulierten Forderungen). Außerdem die Schadenbearbeitung und Regulierung im Auftrag von Versicherern. Ferner die Durchführung von Hilfs- und Nebengeschäften, die dem Unternehmenszweck förderlich sind.