Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Treuhandgeschäfte aller Art sowie die Prüfung von Sanierungskonzepten aller Art zum Zwecke der Vergabe von Darlehen, Bürgschaften und anderen Kredit- oder Kreditsicherungsmittel insbesondere durch öffentlich-rechtliche Institutionen, der Begleitung entsprechender Verhandlungen zwischen den Parteien sowie der Überwachung der Umsetzung bzw. Einhaltung von ihm Zusammenhang mit der Kredit- oder Kreditsicherungsmittelvergabe erteilter Bedingungen und Auflagen inklusive der Durchführung von diesbezüglichen Sonderprüfungen.