Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann für ein einzelnes Rechtsgeschäft von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Körperschaft mit Sitz in Bremen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Wohlfahrtwesens und der Altenhilfe i.S.v. § 52 Abs. 2 Ziff. 4 und 9, die Förderung der Erziehung und Bildung i.S.v. § 52 Abs. 2 Ziff. 7 und die mildtätige Unterstützung hilfebedürftiger Personen i.S.v. § 53 Ziff. 1 Abgabenordnung.