Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Akquirierung von Aufträgen für Tätigkeiten auf Friedhöfen, insbesondere zur Grabpflege sowie zur Erledigung der Grabpflegearbeiten durch geeignete Fachbetriebe oder durch eigene Mitarbeiter. Die Übernahme artverwandter Geschäftstätigkeiten sowie die Beteiligung an Gesellschaften ähnlichen Geschäftszwecks. Weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb sowie die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung, die nicht erlaubnispflichtige Verwertung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im Inland. Die Gesellschaft ist berechtigt, als Bauherrin Gebäude zu errichten. Sofern es dem Gegenstand des Unternehmens dient, kann die Gesellschaft Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere Grundstücksgesellschaften gründen, erwerben, verwalten und veräußern oder sich dementsprechend an Immobilienfonds beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.